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Frau hält einige Geldscheine in der Hand

VR Festgeld

Mit einer Festgeldanlage bei Ihrer VR Bank Neuburg-Rain eG gehen Sie auf Nummer sicher. So einfach geht's: Sie legen eine bestimmte Summe für einen vereinbarten Zeitraum an. Wir garantieren Ihnen einen attraktiven Zinssatz.

Jetzt online abschließen

    Sicher

    Ihre Geldanlage unterliegt keinem Kursrisiko.

    Verlässlich

    Der Zinssatz bleibt während der Laufzeit gleich.

    Planbar

    Die Laufzeit wird fest vereinbart.

    Produktdetails

    Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1 und wählen eine Laufzeit, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Für diese Zeitspanne ist dann Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Je länger Sie die Summe anlegen, desto höher ist der Zinssatz. Am Ende der Laufzeit können Sie wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

    Konditionen für das VR Festgeld Ihrer VR Bank Neuburg-Rain eG

    *Mindestanlage 5.000 EUR - bei Minderjährigen unter 18 Jahren ab 1.000 EUR möglich. Angaben ohne Gewähr – Änderungen vorbehalten. Die hier angegebenen Zinssätze sind aktuelle Tagessätze, die jederzeit geändert werden können.
    Laufzeit                                    Festzinssatz p.a. für MitgliederFestzinssatz p.a.   
    ab 1 Jahr 2,20 %2,10 %
    ab 2 Jahre2,30 %2,20 %
    ab 3 Jahre2,35 %2,25 %
    ab 4 Jahre2,40 %2,30 %
    ab 5 Jahre2,40 %2,30 %
    ab 6 Jahre2,45 %2,35 %
    ab 7 Jahre2,55 %2,45 %
    ab 8 Jahre2,60 %2,50 %
    ab 9 Jahre2,65 %2,55 %
    10 Jahre2,70 %
    2,60 %

    So funktioniert's

    Wenn Sie für das OnlineBanking freigeschaltet sind, können Sie das VR Festgeldkonto direkt online eröffnen. Natürlich begrüßen wir Sie auch gerne bei uns vor Ort und nehmen Ihren Antrag persönlich auf.

    OnlineBanking freischalten

    Schalten Sie Ihr Konto fürs OnlineBanking frei. Nach der Freischaltung können Sie dort Ihr Festgeldkonto eröffnen.


    Sie wollen MEHR?

    Frau deutet auf weiße Punkte die sich neben ihr befinden

    Profitieren Sie als Mitglied - erhalten Sie 0,10 % mehr auf Ihr VR Festgeld.

    Die Korrektur des Zinssatzes erfolgt im Nachgang. 

    Jetzt informieren

    Festgeldrechner

    Die passende Geldanlage für Ihre Bedürfnisse

    Beim Festgeld entscheiden Sie sich für eine sehr sichere Anlage mit festem Zinssatz. Sie können nicht so lange auf Ihr Geld verzichten? Lassen Sie uns gemeinsam die Alternativen prüfen, damit wir die Geldanlage finden, die zu Ihren Wünschen passt.

    Tagesgeld

    • Geld zwischenparken
    • Flexibel verfügen
    • Kein Kursrisiko
    Mehr erfahren

    Fondssparplan

    • Sparziel erreichen
    • Ab 25 Euro monatlich
    • Jederzeit verfügbar
    Mehr erfahren

    Wertpapiersparplan

    • Vermögen aufbauen
    • Ab 10 Euro monatlich
    • Große Fondspalette
    Mehr erfahren

    FAQ zum VR Festgeld

    Kann ich das VR Festgeld vorzeitig kündigen?

    Wünsche können sich natürlich ändern. Wenn Sie sich aber für ein VR Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist leider ausgeschlossen.

    Wann erhalte ich Zinsen?

    Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes gutgeschrieben. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als VR Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

    Was passiert mit der Festgeldanlage im Todesfall?

    Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das VR Festgeldkonto auf die erbberechtigten Personen überschrieben.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    1 Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag