Mitglied werden

Vom genossenschaftlichen Geschäftsmodell profitieren

Wir sind anders als andere Banken. Weil wir genossenschaftlich organisiert sind. Das heißt, dass wir als eingetragene Genossenschaft unseren Mitgliedern gehören, diesen verpflichtet sind und sie fördern. Darum sind wir so erfolgreich – das beweisen wir jeden Tag.

Mitwissen

Informationen und Transparenz

Auf der jährlichen Vertreterversammlung informiert der Vorstand über alles Wichtige zur Geschäftspolitik Ihrer VR Bank Neuburg-Rain eG. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an Ihre VR Bank Neuburg-Rain eG wenden oder sich im Geschäftsbericht über die Geschäftszahlen und Planungen informieren.

Mitbestimmen

Ihr Stimmrecht

Sie entscheiden mit, wo es langgeht. Als Mitglied und Anteilseigner haben Sie ein Stimmrecht bei der Vertreterwahl. Auf der Vertreterversammlung wird zum Beispiel der Jahresabschluss genehmigt, über die Verwendung des Gewinns entschieden und die Besetzung der Kontrollgremien bestimmt.  

Mitverdienen

Ihre Mitgliedschaft zahlt sich aus

Als Mitglied sind Sie am wirtschaftlichen Erfolg Ihrer VR Bank Neuburg-Rain eG beteiligt. Außerdem profitieren Sie von exklusiven Mitgliedervorteilen.

1. Sie lassen sich beraten. 2. Sie erklären Ihren Beitritt. 3. Sie profitieren von den Vorteilen einer Mitgliedschaft bei uns.
1. Sie lassen sich beraten. 2. Sie erklären Ihren Beitritt. 3. Sie profitieren von den Vorteilen einer Mitgliedschaft bei uns.

Häufige Fragen zum Thema "Mitglied werden"

Wer kann Mitglied werden?

Grundsätzlich kann jeder Mitglied werden – egal ob Privatkunden, Firmen, Vereine oder Körperschaften. Um Mitglied zu werden, müssen Sie einfach die Beitrittserklärung ausfüllen und mindestens einen Geschäftsanteil erwerben.

Wovon hängt die Höhe der Dividende auf einen Geschäftsanteil ab?

Die Höhe der Dividende hängt vom Beschluss der Vertreterversammlung und davon ab, ob ein Jahresüberschuss erzielt wurde.

Wie häufig findet eine Vertreterversammlung statt? Muss ich meine Stimme abgeben?

In der Regel findet einmal im Jahr eine Vertreterversammlung statt. Einen Zwang zur Stimmabgabe gibt es natürlich nicht.